Kostenvoranschlag
In diesem Artikel erfährst du alles Rund um das Thema Kostenvoranschlag.
Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag
Grundsätzlich gibt es die Unterschiede (a) juristisch und (b) aus der Praxis.
In der Praxis werden Kostenvoranschläge oftmals kostenpflichtig für den Kunden erstellt und geben erstmal mehr Freiraum bei Preisabweichungen. Das ist allerdings nur teilweise korrekt, wenn wir uns die tatsächliche Unterscheidung nach dem Gesetz anschauen.
Kostenvoranschläge sind nach §§ 650 u. 632 Abs. 3 BGB geregelt, Angebote nach §§ 145 bis 150 BGB.
Preisbindung
Im Kostenvoranschlag sind Überschreitungen bis zu 20 % legitim, müssen aber vorher abgesprochen werden.
Das Angebot erlaubt auch Preisüberschreitungen, wenn:
- die Bindungsfrist verstrichen ist, d. h. man formuliert z. B. "Angebot 30 Tage gültig"
- oder es einen Zusatz gibt: "Angebot freibleibend"
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